REWI Graz

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Basis Öffentliches Recht

Die Basis Öffentliches Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz ist eine grundlegende Lehrveranstaltung innerhalb des Diplomstudiums Rechtswissenschaften, die den Einstieg in die juristische Auseinandersetzung mit dem öffentlichen Recht vermittelt. Sie umfasst die grundlegenden Elemente des Verfassungsrechts, des Verwaltungsrechts, der Staatsorganisationslehre sowie des Rechtsschutzes gegen hoheitliches Handeln und ist integraler Bestandteil des ersten Studienabschnitts.  

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, Studierenden ein solides Verständnis der Struktur, Systematik und Methodik des öffentlichen Rechts zu geben und sie schrittweise an die fallbezogene Analyse öffentlich-rechtlicher Fallkonstellationen heranzuführen. Typisch herausfordernd ist für viele, zunächst nicht klar einzuschätzen, wie ausführlich einzelne Probleme behandelt werden müssen: Wieviel Tiefe ist angemessen, ohne sich in unnötige Details zu verlieren? Ebenso schwierig fällt es häufig, Fragestellungen so zielgenau wie möglich zu beantworten, also die relevanten Rechtsfragen zu erkennen und korrekt zu strukturieren, ganz ohne Themenverfehlung.

Eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit Fällen sowie die Entwicklung einer sauberen Lösungstechnik schaffen Sicherheit im Umgang mit Stoff, Argumentation und Zeitmanagement. Eine begleitende, fallorientierte Vorbereitung kann hier helfen, den Einstieg zu erleichtern und die eigene methodische Kompetenz nachhaltig zu stärken

 

Vertiefung Öffentliches Recht

Die Vertiefung Öffentliches Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz ist ein zentraler Teil des Diplomstudiums, in dem die Studierenden ihr Wissen aus den Basis-Lehrveranstaltungen systematisch ausbauen und vertiefen. In diesem Rahmen werden unterschiedliche Aspekte des Verfassungs- und

Verwaltungsrechts praxisbezogen behandelt, darunter Fragen zur Verfassung und Staatspraxis, zum Grundrechtsschutz sowie zur anwenderorientierten Lösung öffentlichrechtlicher Fälle. Für die Teilnahme ist der erfolgreiche Abschluss der Basisveranstaltungen im öffentlichen Recht Voraussetzung.   

Diese Vertiefung zeichnet sich durch ihren fallorientierten Charakter aus: Studierende werden dazu angeleitet, komplexe öffentlich-rechtliche Probleme zu erkennen, dogmatisch sauber zu strukturieren und klar zu lösen. Typisch herausfordernd ist dabei die gezielte Beantwortung von Prüfungsfragen – also genau abzuschätzen, wie ausführlich einzelne Problemkreise zu bearbeiten sind und wie man rechtlich präzise, nicht zu kurz, aber auch nicht überfrachtet argumentiert. Viele Studierende tun sich schwer damit, in der Breite des öffentlich-rechtlichen Stoffes die wirklich prüfungsrelevanten Aspekte herauszufiltern und entsprechend zu bearbeiten.

Eine gute theoretische Fundierung, vermittelt in unserem Grundlagenmeister-Kurs, sowie ein strukturiertes Training der juristischen Falllösungstechnik anhand von Klausurfällen auf Prüfungsniveau in unseren Klausurenkursen helfen, diese Unsicherheiten zu überwinden und die eigene Argumentations- und Analysekompetenz im öffentlichen Recht nachhaltig zu stärken – ein Vorteil, der bei der Fachprüfung deutlich wird.